Verordnung von logopädischen Leistungen


Wie kommt der Patient an das Rezept?


In der Regel verordnen folgende Fachleute ein entsprechendes Rezept:

Hausärzte, Kinderärzte, Neurologen, HNO-Ärzte, Pädaudiologen, Zahnärzte und Kieferorthopäden.

Wer bezahlt die logopädische Behandlung?

Die Logopädie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und wird auf Verordnung des Arztes von den gesetzlichen

Krankenkassen bezahlt. Vom Gesetzgeber wird eine Eigenbeteiligung vorgeschrieben.

Kinder, chronisch Kranke und Menschen, bei denen

der soziale Härtefall zutrifft, sind von der Zuzahlung befreit.

Bei privat versicherten Patienten übernehmen die privaten Krankenkassen die Kosten in unterschiedlichem Umfang.

 

Die Behandlung ist spätestens 14 Tage nach Ausstellung des Rezepts (Heilmittelverordnung) zu beginnen.


Wie lange dauert eine Therapie?

Eine Therapieeinheit dauert zwischen 30 und 60 Minuten. Die Therapiedauer ist abhängig vom Förderbedarf. In der Regel findet die Therapie 1-2 mal pro Woche statt.

Wer muss zuzahlen?

Patienten unter 18 Jahren sind von einer Zuzahlung befreit. Patienten ab 18 Jahre leisten einen Eigenanteil. Nach den Heilmittelrichtlinien beträgt der Eigenanteil 10 % der Behandlungskosten.

Vereinbaren Sie einen Termin

Terminvergaben erfolgen bei uns telefonisch. Sollten wir Ihren Anruf nicht persönlich entgegen nehmen können, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht mit Ihrem Namen und Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter. Wir rufen Sie umgehend zurück.

Welche Unterlagen sind mitzubringen?

Bitte bringen Sie am ersten Termin Ihre gültige Heilmittelverordnung mit. Diese darf nicht älter als 14 Tage ab Ausstellungsdatum sein.

 

Weitere Unterlagen, wenn vorhanden:

  • Aktuellen Hörtest
  • Berichte von bereits stattgefundenen Therapien (z.B. Logopädie, Physiotherapie oder Ergotherapie)
  • Berichte von Erzieher/-innen oder Lehrer/-innen
  • Berichte von Akutkrankenhäusern oder Rehakliniken